Allgemeine Geschäftsbedingungen – NovaCasa Apartments GmbH
§1 GELTUNGSBEREICH
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt, gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments zur Beherbergung, die zwischen der NovaCasa Apartments GmbH (Leistungserbringer) und Dritten (Gast/Kunde) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von der vorbenannten Gesellschaft.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
§2 RESERVIERUNGEN/BUCHUNG
1. Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen dem Leistungserbringer und dem Gast zustande.
2. Angebote des Leistungserbringers in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Dem Leistungserbringer steht es frei den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.
3. Soweit der Gast in einem angebotenen Objekt nur eine Kategorie bucht, hat der Gast keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung in einer bestimmten Wohnung/Einheit. Branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten behält sich der Leistungserbringer vor.
§3 STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUNDEN/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)
1. Erst mit der Zahlung des Gastes an den Leistungserbinger liegt eine garantierte Reservierung vor. Diese kann durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen und Stornierungsfristen kostenfrei unter Angabe der entsprechenden Reservierungsnummer storniert werden. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen (Ablauf kostenfreie Stornofrist), besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Leistungserbringer einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Leistungserbringer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (no-show) oder verspäteter Stornierung. Der Leistungserbringer hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann der Leistungserbringer den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Zusätzlich werden bei Nichterscheinen des Gastes im Falle von mehrtägig garantierten Reservierungen alle weiteren Nächte ab der ersten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
2. Bei Reservierungen am Tag des Anreisetages hat der Gast die Zahlung nach §5 für den Aufenthalt unverzüglich, im Regelfall innerhalb einer Stunde zu leisten.
§4 ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE
1. Es haben die von dem Leistungserbinger zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise Gültigkeit. Geltende und ausgewiesene Preise verstehen sich Brutto und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Vom Gast selbst geschuldete lokale Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen sind nicht enthalten.
§5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG
1. Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im Voraus durch den Gast zu bezahlen.
2. Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
3. Akzeptierte Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa, American Express, Sofortüberweisung/Klarna, Paypal oder reguläre Banküberweisung. Eine Barzahlung wird nicht akzeptiert.
4. Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmethoden mit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt den Leistungserbringer hierzu ausdrücklich.
5. Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass der Gast seine Rechnung digital per E-Mail und nicht in Papierform erhält.
§6 NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN
1. Eine reservierte Wohnung steht dem Gast im durch die Buchung bestimmten Zeitraum zur Verfügung.
2. Die von dem Leistungserbringer zur Verfügung gestellten Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten sind am Abreisetag an den Leistungserbringer, einem von dem Leistungserbringer genannten Dritten oder an dem durch den Leistungserbringer durch Beschilderung und/oder Nachricht ausgewiesen Ablageort in der Wohnung zu hinterlassen. Bei Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines Parkausweises sowie bei Nichtabgabe dieser genannten Gegenstände entsteht eine Gebühr von 75,00€. Der Leistungserbringer ist weiter berechtigt weiteren Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 75,00€ übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass dem Leistungserbringer ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
3. Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen dem Leistungserbringer und dem Gast vereinbart werden. Soweit es an einer Zustimmung der Leistungserbringers zu dem Late Check-out fehlt, ist der Leistungserbringer berechtigt für jede angefangene Stunde 30,00€ anzusetzen und dem Gast diese in Rechnung zu stellen. Bei einer Abreise mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out ohne Zustimmung des Leistungserbringers, schuldet der Gast, neben dem vollen Übernachtungspreis für die kommende Nacht, den Ersatz des weiter entstehenden Schadens. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass der Leistungserbringer ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
4. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out kann der Gast nicht herleiten.
5. Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen dem Leistungserbringer und dem Gast vereinbart werden. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early Check-in kann der Gast nicht herleiten.
§7 ÜBERLASSUNG, WEITERVERMIETUNG, NUTZUNG
1. Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnungen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch den Leistungserbringer ausgewiesenen Preisen.
2. Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen den Leistungserbringer nicht zulässig. In diesen Fällen ist der Leistungserbringer berechtigt die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
3. Die Nutzung der Wohnungen des Leistungserbringers zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen. Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. Der Leistungserbringer behält sich im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.
§8 HAFTUNG DES LEISTUNGSERBRINGERS
1. Der Leistungserbringer haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Ebenfalls haftet der Leistungserbringer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Leistungserbringers beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Leistungserbringer nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf (Kardinalspflicht). Einer Pflichtverletzung des Leistungserbringers steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weiterführende Schadenersatzansprüche – soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt – sind ausgeschlossen.
2. Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen des Leistungserbringers, wird der Leistungserbringer auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden geringzuhalten. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet den Leistungserbringer unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen.
3. Der Leistungserbringer haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein etwaiger Anspruch des Gastes erlischt, wenn er nicht unverzüglich nach dem Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung gegenüber dem Leistungserbringer eine Anzeige macht, mit der Ausnahme dass eine verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes hat. Im Falle der Einbringung von Geldmitteln, Wertgegenständen oder sonstigen Kostbarkeiten die einen Wert von mehr als 800,00€ oder aber bei sonstigen Sachen, die in einen Wert von mehr als 3.500,00€ übersteigen, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Leistungserbringer. Andernfalls ist eine Haftung des Leistungserbringers für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dieser Mittel oder Gegenstände ausgeschlossen.
4. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein PKW-Stellplatz durch den Leistungserbringer zur Verfügung gestellt wird. Daraus resultiert keine Überwachungsverpflichtung für den Leistungserbringer. Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Grundstück und/oder zur Verfügung gestellten Stellplatz von oder durch abgestellte(n) oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet der Leistungserbringer ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet Schäden unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Schäden müssen jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes angezeigt werden. Der Leistungserbringer haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
5. Jegliche Ansprüche gegenüber dem Leistungserbringer verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Leistungserbringer sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht.
6. Der Leistungserbringer übernimmt keine Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen des Leistungserbringers. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage gegen Entgelt und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 15,00€ zurückgesendet. Der Leistungserbringer verpflichtet sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen Zeitraum von sechs Monaten. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.
§9 KAUTION
1. Zur Absicherung aller Ansprüche des Leistungserbringers gegenüber dem Gast resultierend aus dem Beherbergungsvertrag ist der Leistungserbringer berechtigt, vor der Überlassung von Wohnungen nachstehende Sicherheitsleistungen/Kautionen vom Gast zu einzuziehen
2. Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten eine Kaution in Höhe von 250,00€.
3. Bei einer Aufenthaltsdauer von drei bis sechs Monaten eine Kaution in Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises.
4. Für den Fall einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist der Leistungserbringer berechtigt die Kaution/Sicherheitsleistung durch eine Vorabautorisierung des Zahlungsmittels zur Abgeltung der Sicherheitsleistung vorzunehmen. Leistet der Gast die Kaution/Sicherheitsleistung nicht, so hat er keinen Anspruch auf den Aufenthalt in der Wohnung. Hat der Leistungserbringer dem Gast die Wohnung trotz dessen überlassen, so ist der Leistungserbringer zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt, wenn die Kaution nicht in einer zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet wird.
5. Der Leistungserbringer ist verpflichtet die Kaution innerhalb eines Monates nach Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen.
§10 KUNDENDATEN
1. Der Leistungserbringer erhebt und erfasst verpflichtend die E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation. Gleichermaßen ist der Leistungserbringer berechtigt ein gültiges Identifikationsdokument bei dem Check-in digital einzufordern. Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen immer ein Reisepass. Zudem verpflichtet sich der Gast durch Buchung dazu, vor Anreise einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben, welchem ihm der Leistungserbringer digital zur Verfügung stellt. Dieser Meldeschein dient der gesetzlich verpflichtenden Datenerfassung gemäß §29 und §30 der Bundesmeldegesetzes.
2. Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist der Leistungserbringer berechtigt, die Buchung zu stornieren.
3. Zur Vermeidung betrügerischer und schadhafter Buchungen setzt der Leistungserbringer Softwarelösungen ein, die mittels der vom Gast eingeforderten Daten (E-Mailadresse, Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) für jeden Gast einen „Fraud-Prevention-Score“ ermitteln, um betrügerische Buchungen zu erkennen. Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor eine durch das System entsprechend markierte Buchung zu stornieren.
§11 BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
1. Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor und ist berechtigt einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor, wenn:
a) höhere Gewalt oder andere von dem Leistungserbringer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
b) der Leistungserbringer begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image von des Leistungserbringers und dessen Standorten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Leistungserbringers zuzurechnen ist
c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein.
d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder aber der Wohnungsprostitution dient
e) Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder Weitervermittlung (siehe §7)
2. Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat der Leistungserbringer den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
3. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch den Leistungserbringer.
4. Erfolgte eine Kündigung seitens des Leistungserbringers wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß o.g. Ziffer 1, so ist der Leistungserbringer berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens des Leistungserbringers bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.
§12 GUTSCHEINE
1. Ein bei dem Leistungserbringer erworbener Gutschein kann lediglich für Leistungen des Leistungserbringers eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Buchungen genutzt werden. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht ganz oder teilweise gegen Bargeld einlösbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.
§13 RAUCHVERBOT
1. Alle Apartments des Leistungserbringers sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen in den Apartments und den gesamten umschließenden Immobilien als auch in Gemeinschaftsbereichen des Leistungserbringers ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte. Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment erlaubt.
2. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat der Leistungserbringer das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn der Leistungserbringer einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass der Leistungserbringer ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,
§14 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN & FLUCHTWEGE
1. Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer-/Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr in Höhe von 150 €. Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheitssensoren und Dezibelmessern sowie von Routern zur Aufrechterhaltung einer Internetverbindung innerhalb des Apartments.
2. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen von Rauchmeldern bzw. einer Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten Feuerwehr oder Sicherheitsdienst).
3. Der Leistungserbringer ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 1 und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass der Leistungserbringer ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§15 VERBOT VON PARTYS UND VERSAMMLUNGEN
1. Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 8 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind. In Apartments und Gemeinschaftsflächen von des Leistungserbringers ist das Durchführen von Partys und Versammlungen streng untersagt.
2. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat der Leistungserbringer das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadenersatz wird hiervon nicht berührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass dem Leistungserbringer ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,
3. In Apartments des Leistungserbringers können Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein. Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Unterhaltungen auf, dienen jedoch der Detektion von exzessiver Lautstärke. In Gemeinschaftsflächen des Leistungserbringers, Fluren oder anderen Gemeinschaftsbereichen, können ebenfalls Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein, gleichermaßen aber auch aktive Videoüberwachung, welche 24/7 aufzeichnet und in einer Cloudumgebung speichert.
4. Der Leistungserbringer ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 1 und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass dem Leistungserbringer ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor zur Durchsetzung des Hausrechtes die Leistungen eines Dritten, beispielsweise eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen. Durch etwaige Intervention eines Dritten anfallende Kosten werden an den Gast weiterberechnet.
§16 BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG
1. Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus kommen, oder wird Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt so hat der Leistungserbringer Anspruch auf Schadenersatz, was insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung des Apartments, Rechtsverfolgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50€ für einen solchen Schadensfall umfasst. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass der Leistungserbringer ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§17 HAUSTIERE
1. Das Mitbringen von (Haus)-tieren ist in Apartments und Gemeinschaftsflächen nicht gestattet. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen- sowie weitere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in eigenständig an den Leistungserbringer vorzulegen.
2. Vom vorgenannten Grundsatz ist der Leistungserbringer berechtigt weitere Ausnahmen zu machen. Der Gast hat hierauf keinen Anspruch. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal EUR 150,00 für eine Sonderreinigungsgebühr seitens des Leistungserbringers in Rechnung gestellt. Der Leistungserbringer ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass dem Leistungserbringer ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§18 INSTANDHALTUNG
1. Mit der Buchung eines Apartments des Leistungserbringers verpflichtet sich der Gast das überlassene Apartment sowie zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmte Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat der Leistungserbringer das Recht dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 50,00 (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass dem Leistungserbringer ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,
2. Weiter verpflichtet sich der Gast die Einrichtung des Apartments auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei Bezug zu überprüfen und etwaige Mängel und Beanstandungen dem Leistungserbringer unverzüglich anzuzeigen.
3. Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle am überlassenen Apartment entstandenen Schäden hat der Gast unverzüglich gegenüber dem Leistungserbringer anzuzeigen. 4. Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist der Leistungserbringer berechtigt wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet dem Leistungserbringer, einem von dem Leistungserbringer beauftragen Dienstleister oder Mitarbeitern des Leistungserbringers zu diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren.
§19 INTERNETNUTZUNG
1. Dem Gast wird durch den Leistungserbringer im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder ähnliches können nicht ausgeschlossen werden.
2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt den Leistungserbringer auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.
3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss des Leistungserbringers an Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber dem Leistungserbringer einzustehen.
4. Im Übrigen behält sich der Leistungserbringer vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.
§ 20 DATENSCHUTZ
1. Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter: www.novacasa-apartments.de
§ 21 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung vereinbaren, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.
6. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.